Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Seite beschreibt, mit welchem Ziel und welchen Maßnahmen panzerit.de barrierefrei gestaltet wurde — sowie bekannte Einschränkungen und wie Sie mir Rückmeldungen geben können.

Anwendungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website panzerit.de in ihrer Gesamtheit, einschließlich aller Unterseiten.

Angewandter Standard

Diese Website wurde mit dem Ziel entwickelt, die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA möglichst weitgehend zu erfüllen. Es handelt sich um eine fortlaufende Bemühung, keine zertifizierte oder durch einen externen Audit bestätigte Konformitätsaussage.

Umgesetzte Maßnahmen

  • Kontrastverhältnisse von Text zu Hintergrund wurden geprüft und an mehreren Stellen angepasst, um die Mindestanforderung von 4,5:1 (normaler Text) bzw. 3:1 (großer Text, Bedienelemente) zu erreichen.
  • Bilder mit Informationsgehalt haben beschreibende Alternativtexte, rein dekorative Grafiken sind für Screenreader ausgeblendet.
  • Alle Formularfelder sind mit sichtbaren Beschriftungen (Labels) verknüpft.
  • Die Seite ist vollständig mit der Tastatur bedienbar, inklusive Menü, Formularen und Akkordeons.
  • Fokussierte Elemente erhalten eine sichtbare Fokus-Markierung.
  • Überschriften sind semantisch strukturiert (eine <h1> pro Seite, folgende Ebenen ohne Sprünge).
  • Animationen und Rotationseffekte respektieren die Systemeinstellung prefers-reduced-motion und werden dann deaktiviert.
  • Ein Skip-Link ermöglicht das direkte Springen zum Hauptinhalt.

Bekannte Einschränkungen

Diese Website wurde von mir selbst geprüft, nicht durch einen unabhängigen Barrierefreiheits-Audit oder systematische Tests mit Screenreadern. Es ist daher möglich, dass einzelne Stellen die Anforderungen noch nicht vollständig erfüllen.

Rückmeldung & Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen, freue ich mich über eine kurze Nachricht: info@panzerit.de. Ich bemühe mich, gemeldete Probleme zeitnah zu beheben.

Schlichtungsverfahren

Stand dieser Erklärung: August 2026

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